Vorbereitungsarbeiten

Die Erdarbeiten werden entsprechend der Bodenart ausgeführt. Das Streifenfundament wird standardmäßig mit 40 cm Breite und 40 cm Tiefe ausgeführt. Das Streifenfundament muss mit einem Schotterbett mit der Mächtigkeit von min. 200 mm unterschüttet werden. Bei frostanfälligen und erweichungsanfälligen Böden muss die Gründungsfuge des Schotterpolsters in frostfreier Tiefe ausgeführt werden. Vor dem Gießen des Fundaments müssen die Pfeiler und die Mauer eingemessen werden. Beim Betonieren wird die Armierung in der Tiefe des Fundaments 40 x Durchmesser der Armatur im Abstand der Pfeiler verankert. Bei einer Zaunmauer muss die Armierung laufend über die ganze Länge des Fundaments verankert werden. Das Fundament wird entsprechend dem Bodentyp ausgeführt. Das Fundament kann 5 bis 20 cm oberhalb des Geländes betoniert werden, oder es kann nur bis 10 cm unterhalb der Geländeoberfläche betoniert werden, wobei eine Reihe glatter Betonsteine aufgemauert werden muss.

Bei einer niedrigen Tragfähigkeit des Baugrunds muss die Gründungsfuge des Streifenfundaments, ggf. das Schotterbett erweitert werden.

Es wird empfohlen, eine Horizontalsperre durch zweifachen Dichtanstrich oder Mauerpappe zwischen dem Fundament und Mauerwerk auszuführen.